Corona Hygiene-Konzept des Netzwerk Neue Nachbarn Werder

Grundsätzlich:

Grundlage des Hygiene-Konzepts sind die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html sowiedie SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg vom 28.07.21: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_umgv

Für Veranstaltungen des Netzwerkes unter freiem Himmel gilt:

  • Es gilt das allgemeine Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern zu Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören oder für die ein entsprechendes Umgangsrecht besteht

  • Sofern die Einhaltung des Abstandsgebots nicht möglich ist, muss eine medizinische Maske getragen werden. Kinder bis 6 Jahre sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
    Die Tragepflicht gilt auf dem Weg zum Platz, an den Toiletten, an Informationsständen sowie Ständen mit Lebensmitteln und Getränke etc, am festen Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, sofern zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.

  • Zur Kontaktnachverfolgung werden von allen Besucher*innen der Veranstaltung der Vor- und Familienname, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum und Zeitraum der Anwesenheit der betreffenden Person festgehalten. Dies erfolgt digital über die Corona-App, die Luca-App oder eine schriftliche Registrierung vor Ort.

  • Entsprechende Hinweisschilder zu den allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, zur Maskenpflicht werden für alle sichtbar ausgehängt.

  • Es werden Desinfektionsspender zur Handhygiene bereitgestellt.

Für die Veranstaltungen  in geschlossenen Räumen gilt zusätzlich die 3G-Regel: Teilnehmende an der Veranstaltung müssen entweder vollständig geimpft oder genesen sein oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können. Der Nachweis über vollständige Impfung, Genesung und den aktuellen Test ist am Zugang zur Veranstaltung vorzuweisen.