Briefe und Antworten zu unserer Forderung nach Wohnungsküchen in der Gemeinschaftsunterkunft

Unsere Anfrage an den Katastrophenschutz Potsdam-Mittelmark vom 6.5.20

Sehr geehrte Damen und Herren, das Netzwerk Neue Nachbarn Werder bemüht sich seit mehreren Wochen darum, dass die Bewohner der Unterkunft ihre Wohnungen auch mit eigener Küche benutzen dürfen . Der Landkreis verwehrt das, so dass die Bewohner in der Gemeinschaftsküche mit ca. 20 Herden auf engem Raum kochen müssen und die Abstandsrichtlinien des RKI nicht einhalten können oder nur ganz schwer einhalten können . Mütter mit Kindern müssen durch mehrere Brandschutztüren aus oberen Stockwerken mit Kochutensilien, durch das Haus gehen , kochen, alles wieder hochtragen, schmutziges Geschirr wieder herunter usw. . Hier ein Link zu unserer Homepage, wo wir die Situation schildern und Abhilfe beim Landkreis fordern: https://netzwerk-neuenachbarn-werder.de/
Wir machen uns nun nach der ersten positiven Coronainfektion sehr große Sorgen, was passiert, wenn sich weitere Infektionen zeigen, was wir mit unserem Vorschlag verhindern wollen, denn alle Wohnungen haben Küchenanschlüsse.
Die Betroffenen müssten in einem  Fall  von weiteren Infektionen nicht ausgelagert werden, sondern könnten sich in ihren Wohnungen versorgen, wenn der Landkreis unseren Forderungen nachkäme. Dann wäre Quarantäne in den eigenen Wohnungen mit Nachbarschaftshilfe für das Einkaufen möglich, wie es andere Bürger auch handhaben müssen.
Wir hätten gern von Ihnen eine Einschätzung der Lage, denn wir befürchten  tatsächlich weitere Infektionen und was ist , wenn es eine größere Gruppe einer Nationalität betrifft? Alle wegbringen oder besser in Quarantäne im Haus belassen.
Werder ist immerhin noch Hotspot der Infektionen in PM. Wir sollten nichts riskieren.
Für eine schnelle Antwort sind wir dankbar.
 
Mit freundlichen Grüßen
für das NNNW
Editha Stürtz-Frase

Antwort des Katastrophenschutz vom gleichen Tag:

Sehr geehrte Frau Stürtz-Frase,
 
Warum ist der Einbau von Kochmöglichkeit in den Wohnungen, die ja auch mal für Sozialschwache angedacht waren, nicht unbürokratisch in der Coronakrise möglich?
Was spricht konkret dagegen?
 
Antwort
 
Momentan stellt sich die Situation so dar:
 
Die Errichtung des Objektes GU Werder ist in der Baugenehmigungsphase und –planung ausdrücklich mit der Nutzungsart als „Gemeinschaftsunterkunft“ geplant worden. Eine dementsprechende Umsetzung der Errichtung zweier Gemeinschaftsküchen ist in diesem Zusammenhang erfolgt. Diese Küchen dienen als zentrale Räumlichkeiten der gesamten Bewohnerschaft als Möglichkeit der Zubereitung von Speisen.
Eine Zubereitung von Speisen in den Wohnräumen durch die Errichtung von dezentraler Zubereitung- und Kochmöglichkeiten ist untersagt. Bei Anfragen des Einbaus von Küchenzeilen sind Ablehnungen erteilt worden.

Die Einrichtung dezentraler Zubereitungsmöglichkeiten in den einzelnen Wohneinheiten des Objektes erhöht die Brandgefahr in erheblichem Maße. Wegen der privatrechtlichen Behandlung von Wohnräumen ist die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung von E-Herden inkl. Öfen im einzelnen Fall erschwert. In Folge dessen kann der nutzungs- und ordnungsgemäße Betrieb der Küchenzeilen nicht gewährleistet werden.

Aufgrund einschlägiger Erfahrungen mit Brandfällen in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind die Zubereitungsmöglichkeiten im Objekt auf zwei zentrale Räumlichkeiten konzentriert. Diese Maßgabe ergibt sich aus der Brandlastenreduzierung und der einhergehenden Steigerung der Sicherheit des Objektes. Diese Räumlichkeiten sind mit Sicherheitsschaltern in Form von Zeitschaltuhren mit einer automatischen Ausschaltung der E-Herde zur Vermeidung von Brandfällen durch unbeaufsichtigte Überhitzung der Speisen versehen. Des Weiteren kann die bedarfsweise Überwachung der „öffentlich“ zugänglichen Bereiche durch die Sicherheitswachkräfte (bei dem Objektrundgang) und der sozialen Träger vor Ort sichergestellt werden. Eine Kontrolle der Wohnungen durch Sicherheitswachkräfte ist hier sehr bedenklich bzw. unmöglich.

Allein im letzten Jahr musste die Feuerwehr in Gemeinschaftsunterkünften mit einer Brandmeldeanlage, welche mit einer direkten Aufschaltung zur Feuerwehr verbunden ist – 29 Mal ausrücken. Hier sind die Gemeinschaftsunterkünfte mit Brandmeldeanlage – ohne Aufschaltung zur Feuerwehr – nicht mal berücksichtigt. Häufigste Ursache für die Auslösung der Brandmeldeanlage war die Zubereitung von Essen.
 
Wie viele Menschen leben derzeit in der Einrichtung?
Wie viele Menschen über 70 Jahre leben dort?
 
Antwort:
 
Derzeit sind im Objekt in Werder (Havel) insgesamt 206 Personen untergebracht.
1 Person davon ist über 70 Jahre alt.


Freundliche Grüße
 
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Katastrophenschutzstab